Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Vorlagentext:

a)    Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen, wie in der Anlage 1 dargestellt, im Bebauungsplan „Errichtung einer Photovoltaikanlage im OT Goßwitz“ gewürdigt bzw. berücksichtigt.

 

b)    Die Anlage 1 ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

c)    Der Gemeinderat Unterwellenborn stimmt den Buchst. a) und b) zu.

 

I. Verfahrensstand/ Ziele und Zwecke der Planung

Der Gemeinderat Unterwellenborn fasste am 12.12.2018 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaikanlage im OT Goßwitz“ mit folgender Zielstellung:

 

c)    Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer ehemaligen Deponiefläche im OT Goßwitz der Gemeinde Unterwellenborn

 

Der Planentwurf hat öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen abgegeben.

 

II. Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB, durch öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes, auf die Dauer eines Monats, beteiligt.

Der Planentwurf lag vom 09.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und war zusätzlich auf der Website der Gemeinde Unterwellenborn abrufbar. Die öffentliche Auslegung und Abrufbarkeit über das Internet wurden ortsüblich bekannt gemacht.

 

III. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Bezugnehmend auf § 4 Abs. 2 BauGB wurden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes eingeholt.

Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes hat der Bau-, Vergabe- und Liegenschaftsausschuss entsprechend Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zu diesem Beschluss geprüft.

 

Während der öffentlichen Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 09.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019, wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf des Bebauungsplanes sowie zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Es sind Stellungnahmen des Ortsteilrates Bucha-Goßwitz mit Schreiben vom 07.10.2019 und durch Herrn Dietmar König mit Schreiben vom 08.10.2019 eingegangen. Die Stellungnahmen wurden geprüft und die die Ergebnisse im Abwägungsprotokoll vermerkt.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 38 (1) der Thüringer Kommunalordnung war/waren folgende/folgendes/kein Mitglied/Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.