Sitzung: 11.12.2019 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlagentext:
a)
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen, wie in der Anlage 1
dargestellt, im Bebauungsplan „Errichtung einer Photovoltaikanlage im OT Goßwitz“ gewürdigt bzw.
berücksichtigt.
b)
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
c) Der Gemeinderat
Unterwellenborn stimmt den Buchst. a) und b) zu.
I.
Verfahrensstand/ Ziele und Zwecke der Planung
Der Gemeinderat
Unterwellenborn fasste am 12.12.2018 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaikanlage im OT
Goßwitz“ mit folgender Zielstellung:
c)
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf
einer ehemaligen Deponiefläche im OT Goßwitz der Gemeinde Unterwellenborn
Der Planentwurf
hat öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange haben ihre Stellungnahmen abgegeben.
II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit
wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB, durch öffentliche Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes, auf die Dauer eines Monats, beteiligt.
Der Planentwurf lag vom 09.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019 zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus und war zusätzlich auf der Website der
Gemeinde Unterwellenborn abrufbar. Die öffentliche Auslegung und Abrufbarkeit
über das Internet wurden ortsüblich bekannt gemacht.
III. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Bezugnehmend auf §
4 Abs. 2 BauGB wurden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann,
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes eingeholt.
Die eingegangenen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes hat der Bau-, Vergabe- und
Liegenschaftsausschuss entsprechend Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zu diesem
Beschluss geprüft.
Während der
öffentlichen Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom
09.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019, wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit
zur Einsichtnahme in den Entwurf des Bebauungsplanes sowie zur Abgabe einer
Stellungnahme gegeben. Es sind Stellungnahmen des Ortsteilrates Bucha-Goßwitz
mit Schreiben vom 07.10.2019 und durch Herrn Dietmar König mit Schreiben vom
08.10.2019 eingegangen. Die Stellungnahmen wurden geprüft und die die
Ergebnisse im Abwägungsprotokoll vermerkt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 38
(1) der Thüringer Kommunalordnung war/waren folgende/folgendes/kein
Mitglied/Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.