Sitzung: 12.11.2019 Bau-, Vergabe- und Liegenschafts-Ausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlagentext:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen, wie in der
Anlage 1 dargestellt, im Bebauungsplan „Errichtung einer Photovoltaikanlage im OT
Goßwitz“ gewürdigt bzw.
berücksichtigt.
b) Die Anlage 1 ist Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
c) Die Mitglieder des Bau-, Vergabe- und Liegenschaftsausschusses stimmen der Beschlussvorlage zu Buchst. a) und b) zu und empfehlen eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
I.
Verfahrensstand/ Ziele und Zwecke der Planung
Der Gemeinderat Unterwellenborn fasste am
12.12.2018 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaikanlage im OT Goßwitz“ mit
folgender Zielstellung:
-
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf
einer ehemaligen Deponiefläche im OT Goßwitz der Gemeinde Unterwellenborn
Der Planentwurf hat öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ihre
Stellungnahmen abgegeben.
II.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit wurde nach § 3 Abs. 2
BauGB, durch öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes, auf die
Dauer eines Monats, beteiligt.
Der Planentwurf
lag vom 09.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019 zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus und war zusätzlich auf der Website der Gemeinde Unterwellenborn
abrufbar. Die öffentliche Auslegung und Abrufbarkeit über das Internet wurden
ortsüblich bekannt gemacht.
III.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Bezugnehmend auf § 4 Abs. 2 BauGB wurden von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes eingeholt.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes hat der
Bau-, Vergabe- und Liegenschaftsausschuss entsprechend Abwägungsprotokoll
(Anlage 1) zu diesem Beschluss geprüft.
Während der öffentlichen Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB, in der
Zeit vom 09.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019, wurde der Öffentlichkeit
Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf des Bebauungsplanes sowie zur
Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Es sind Stellungnahmen des Ortsteilrates
Bucha-Goßwitz mit Schreiben vom 07.10.2019 und durch Herrn Dietmar König mit
Schreiben vom 08.10.2019 eingegangen. Die Stellungnahmen wurden geprüft und die
die Ergebnisse im Abwägungsprotokoll vermerkt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 38 (1) der Thüringer Kommunalordnung war/waren folgende/folgendes/kein Mitglied/Mitglieder des Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.